BEWEISSICHERUNG-GUTACHTEN /
SCHADENS-GUTACHTEN (UNFALL)

BEWEISSICHERUNG-GUTACHTEN:
Die Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann dem Geschädigten die Sicherheit geben, daß bei einem späteren Streit, der Schadensumfang vor Gericht, etc. durch diesen nachgewiesen werden kann. Insbesondere wenn zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug bereits instand-gesetzt wurde, kann der Geschädigte den Nachweis selbst nicht mehr führen. Immer häufiger wird im nachhinein der Schadenumfang bestritten. Der Geschädigte ist gegenüber dem Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung Beweispflichtig.

SCHADENS-GUTACHTEN (UNFALL):
Bei einem Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen wird folgendes ermittelt und schriftlich sowie bildlich dokumentiert:

  • Schadenumfang
  • Schadenhöhe
  • Vorschäden
  • Fahrzeugdaten
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Reparaturdauer
  • Fahrzeugwert vor Eintritt des Schadens
  • Restwert
  • etc.
Dies sind Fakten, welche zur Regulierung gemäß geltender Rechtssprechung angewendet werden können, bzw. hierfür erforderlich sind.