UNFALL ? WAS TUN ?
NOTIEREN SIE:
Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters das amtliche Kennzeichen - die Adressen von Zeugen, wenn der Schädiger nicht die schriftliche Erklärung abgibt, daß er Ihr Fahrzeug beschädigt hat.
EINSCHALTUNG DER POLIZEI:
Die Einschaltung empfielt sich, wenn der Schädiger Ihnen keine schriftliche Erklärung abgibt die Einschaltung ist notwendig, wenn größere Schäden entstanden sind. Notieren Sie den Namen und die Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.
FOTOGRAFIEREN:
Es empfiehlt sich, den Unfallschaden und den Unfallort zu fotografieren. Farbaufnahmen lassen den Schaden besser erkennen. Eine einfache Kamera sollten Sie daher immer im Handschuhfach mit sich führen.
REPARATUR-WERKSTATT:
In Ihrem Wohn- oder Niederlassungs-Bereich werden Sie Ihren Wagen der Ihnen bekannten Fachwerkstatt Fachwerkstatt zuführen oder dorthin abschleppen lassen. In entfernten oder unbekannten Gebieten empfehlen sich die Werkstätten des ZKF, Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Tel.: 069/303400 o. 392071 oder des ZVK, Zentralverband des Kraft-fahrzeughandwerks, Tel. 0228/26001/0
UNPARTEIISCHER KFZ-SACHVERSTÄNDIGER:
Beauftragen Sie einen unparteiischen, freiberuflic tätigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
NACHWEIS DES SCHADENS:
Sie müssen dem Schädiger den Ihnen entstandenen Schaden nachweisen. Es wäre daher paradox, diesen Nachweis dem Schädiger, bzw. dessen Versicherer zu überlassen.
KFZ.-SACHVERSTÄNDIGE:
Bei der Auswahl des Kraftfahrzeug-Sachverständigen sollte Sie auf die Qualifikation achten, die in der Regel von einzelnen SV-Verbänden ausgesprochen werden. Qualifikations-Anforderungen (siehe unter ( 8 ) SV-VERBÄNDE).