WERTMINDERUNGEN

Es wird von einer technischen und einer merkantilen Wertminderung unterschieden. Unter einer merkantilen Wertminderung wird eine kauf-männische Wertminderung verstanden. Eine merkantile Wertminderung wird dafür zuerkannt, daß bei einem großen Teil der Bevölkerung vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine dem Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht. Die Eigenschaft, daß es sich einen Unfallwagen handelt, beeinträchtigt den Verkaufswert. Ein Ausgleich in Geld für technische Wertminderung soll für unfallbedingte, nicht behebbare technische Restmängel dienen, die sich auf die Lebensdauer oder das äußere Ansehen des Fahrzeuges nachteilig auswirken.